Steuerberatung
Fast jeder Lebenssachverhalt wirkt sich auf Ihre Steuersituation aus und kann sogar eigentliche Steuerfolgen haben. Dies gilt nicht nur für Unternehmen und Unternehmer, sondern auch für Privatpersonen. Bisweilen sind scheinbare Kleinigkeiten ausschlaggebend. Gefragt sind mithin Berater, die sich im Steuerrecht auskennen und wissen, worauf es ankommt.
Wir wollen Ihre Anliegen und Ihre konkreten Verhältnisse genau verstehen, denn nur so kommen dauerhaft tragfähige Lösungen zustande. Dazu gehört im Steuerrecht aber auch, dass sie von den Steuerbehörden anerkannt werden. Hierfür ist es oft nützlich, jemanden zur Seite zu haben, der auch „die Sprache der Steuerbehörden spricht“ und der damit vertraut ist, wie der Fiskus „tickt“. Schliesslich gilt es, Ihre Position sachlich, klar und überzeugend zu vertreten, stets aber auch im Bewusstsein, dass „c’est le ton qui fait la musique“.
Folgende Sparten des Schweizer Steuerrechts gehören zu unserem bevorzugten Repertoire:
- Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen
- Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen
- Verrechnungssteuer
- Mehrwertsteuer
- Stempelabgaben
- Grundstückgewinn- und andere Grundsteuern
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Interkantonale und internationale Steuerausscheidungen
- Internationales Doppelbesteuerungsrecht
Wir begleiten Sie mit Ihrer Steuerfrage bis zur Landesgrenze; wir nehmen uns auch gerne den internationalen Abgrenzungsfragen an, betreuen aber nur die schweizerische Seite der Besteuerung.